DSGVO

Liebe Festhelfer,

an dieser Stelle möchten wir Euch aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einen Überblick über die bei der Festgemeinschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie über Eure Rechte geben.:

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung durch den Verein ist die Festgemeinschaft Segnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Schober, erreichbar telefonisch unter 09332/5939503 sowie per E-Mail kontakt@segnitzer-mainfest.de.

2. Die Festgemeinschaft verarbeitet folgende personenbezogene Daten der Festhelfer:
- Vor- und Nachname
- Art der Helfereinsätze (z.B. Grill, Salatvorbereitung, …)
- Zeitpunkt des Helfereinsatzes (Freitag abend, Samstag abend, Sonntag mittag, Sonntag abend)
Die Verarbeitung der Daten dient dem Zweck der vereinfachten Helferbefragung für die kommenden Feste. Aufgrund der vorliegenden Informationen (wer hat was wann im Vorjahr gemacht) erfolgt die Befragung der Festhelfer für das kommende Fest (Frage nach der Durchführung der gleichen Tätigkeit wie im vergangenen Jahr). Die Erhebung der Daten erfolgt in der Regel unmittelbar beim Mitglied selbst. Weitere personenbezogene Daten (Alter, Adresse, Telefonnummer) werden von der Festgemeinschaft nicht verarbeitet.

3. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind die datenschutzrechtlichen Erlaubnisnormen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, soweit erforderlich die Einwilligung des betroffenen Mitglieds.

4. Innerhalb der Festgemeinschaft erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung der in Ziffer 2 genannten Aufgaben brauchen. Die Daten werden nicht außerhalb der Festgemeinschaft weitergegeben. Eine Absicht der Festgemeinschaft, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an internationale Organisationen zu übermitteln, besteht ebenfalls nicht.

5. Die Daten werden durch den Verein solange und in dem Maße verarbeitet, als dies zur Erfüllung der Aufgaben aus Ziffer 2 erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich (Festhelfer möchte/kann keine weiteren Helfereinsätze leisten), werden sie gelöscht.

6. Als betroffene Person hat jeder Festhelfer das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit (Art. 15 mit 21 DS-GVO). Auskunfts- und Löschungsrechte stehen allerdings, soweit gesetzlich zulässig, unter den Einschränkungen der §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht für das Mitglied ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO in Verbindung mit § 19 BDSG).

7. Soweit durch den Festhelfer eine Einwilligung erteilt worden ist, besteht das Recht zum jederzeitigen Widerruf, wobei der Widerruf erst für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt.

8. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich eines Profiling besteht nicht.


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